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Power Bank im Flugreiseverkehr: Internationale Richtlinienaktualisierungen

Power Bank im Flugreiseverkehr: Internationale Richtlinienaktualisierungen

      Letzte Woche haben wir einige Tipps geteilt und häufig gestellte Fragen zum Reisen mit der neuen chinesischen Powerbank-Regelung beantwortet. China ist jedoch nicht allein. In einem eindeutig wachsenden internationalen Trend prüfen und aktualisieren Fluggesellschaften und Regulierungsbehörden weltweit ihre Sicherheitsvorschriften und Richtlinien zum Reisen mit Powerbanks.

      Diese Woche teilen wir einige der aktualisierten luftverkehrsspezifischen Richtlinien für Powerbanks verschiedener Fluggesellschaften und Behörden weltweit.

      Aktuelle internationale Updates zum Luftverkehr mit Powerbanks

      Nachfolgend eine Liste einiger der neueren geänderten Richtlinien für den Luftverkehr im Zusammenhang mit Powerbanks von internationalen Fluggesellschaften oder Regulierungsstellen. Bitte beachten Sie, dass dies offensichtlich keine vollständige Liste aller Länder, Fluggesellschaften, Behörden oder Richtlinien ist. Für die vollständigsten, genauesten und aktuellsten Informationen zu einer bestimmten Fluggesellschaft oder Behörde besuchen Sie deren Website oder kontaktieren Sie sie direkt.

      Südkorea

      Die Zerstörung eines Air Busan-Flugzeugs im Januar dieses Jahres durch ein Feuer, das vermutlich durch eine defekte Powerbank verursacht wurde, veranlasste die südkoreanische Regierung dazu, von den Passagieren zu verlangen, ihre tragbaren Powerbanks während des Fluges stets „in Reichweite“ zu behalten. Das Verstauen in den oberirdischen Fächern ist nicht erlaubt.

      Festlandchina und Taiwan

      CAAC landesweite Richtlinie: Die CAAC kündigte kürzlich an, dass ab dem 28. Juli 2025 Passagiere bei Inlandsflügen keine Powerbanks mit dem „3C“-Label, die ein unklar oder falsches 3C-Label haben oder zurückgerufen wurden, mitführen dürfen.

      EVA Air und China Airlines: Passagiere dürfen ihre Powerbanks im Flug nicht verwenden oder aufladen, sie dürfen jedoch in den oberirdischen Fächern verstaut werden.

      Hongkong

      Die Zivilluftfahrtbehörde (CAD) hat verfügt, dass lokale Fluggesellschaften Passagiere vom Aufladen der Powerbanks oder vom Laden persönlicher Geräte während des Fluges sperren. Powerbanks dürfen während des Fluges auch nicht in den oberirdischen Fächern aufbewahrt werden.

      Japan

      Das Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus hat in Zusammenarbeit mit der Japanischen Fluggesellschaftsvereinigung (SAAJ) eine neue Direktive herausgegeben, die das Verstauen von Powerbanks in den oberirdischen Fächern untersagt. Powerbanks dürfen während des Flugs verwendet und geladen werden, dies muss jedoch an einem sichtbaren, leicht zugänglichen Ort erfolgen, der kontinuierlich überwacht werden kann. Powerbanks sind bereits verboten, im aufgegebenen Gepäck verstaut zu werden.

      Die neuen Regeln gelten für alle 19 Mitgliedsfluggesellschaften der SAAJ:

      Japan Airlines (JAL)

      All Nippon Airways (ANA)

      Peach Aviation

      Jetstar Japan

      Zipair Tokyo

      Nippon Cargo Airlines (NCA)

      Japan Transocean Air (JTA)

      Japan Air Commuter (JAC)

      Air Do

      Air Japan

      Solaseed Air

      Starflyer

      ANA Wings

      J-Air

      Skymark Airlines

      Fuji Dream Airlines (FDA)

      Spring Airlines Japan

      IBEX Airlines

      Hokkaido Air System

      Die neuen Regeln gelten sowohl für Inlandsflüge innerhalb Japans als auch für internationale Flüge nach Japan und aus Japan.

      Singapur Airlines

      Das Aufladen von Powerbanks über die USB-Anschlüsse des Flugzeugs oder die Nutzung von Powerbanks zum Laden persönlicher Geräte ist während des Fluges nicht gestattet.

      Thai Airways

      Die Verwendung von Powerbanks an Bord des Flugzeugs ist verboten.

      Malaysia

      Malaysia Airlines: Passagiere müssen ihre Powerbanks jederzeit bei sich tragen. Powerbanks dürfen nicht in den oberirdischen Fächern verstaut werden, können aber in der Bordtasche des Passagiers unter dem Sitz vor ihnen oder in den Rückenlehnen-Taschen vor ihnen aufbewahrt werden. Powerbanks dürfen während des Fluges weder benutzt noch aufgeladen werden. Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Die Fluggesellschaft gibt außerdem an: „Magnetische kabellose Lade-Powerbanks müssen in einer separaten Tasche oder einem Schutzbeutel aufbewahrt werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.“

      AirAsia: Powerbanks dürfen während des Fluges nicht benutzt oder aufgeladen werden. Passagiere ist es untersagt, Powerbanks in den oberirdischen Fächern zu verstauen. Stattdessen müssen sie ihre Powerbanks in der Hand tragen, in die Rückenlehnen-Tasche vor ihnen legen oder unter dem Sitz vor ihnen aufbewahren. Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

      Ryanair

      Powerbanks (und andere Lithiumbatterien) müssen aus den in oberirdischen Fächern verstauten Taschen entfernt werden.

      Southwest Airlines

      Geräte, die in den oberirdischen Fächern verstaut sind, dürfen nicht mit Powerbanks oder tragbaren Batterien aufgeladen werden. Die Fluggesellschaft schreibt vor, dass die Verwendung von Powerbanks während eines Fluges „außerhalb Ihres Bags und sichtbar“ erfolgen muss.

      IATA-Regeln

      Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) gibt Folgendes vor:

      Reservebatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern, z. B. durch Platzierung in der Originalverpackung oder durch Isolierung der Anschlüsse (z. B. durch Tape über exponierte Anschlüsse) oder indem jede Batterie in einer separaten Plastiktasche oder einem Schutzhülle verstaut wird, nur im Handgepäck.

      Artikel, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, deren Hauptzweck die Stromversorgung eines anderen Geräts ist, z. B. Powerbanks, gelten als Reservebatterien und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.

      Batterien müssen den Anforderungen des UN-Tests und -Kriterien-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3, entsprechen.

      Detaillierte Informationen der IATA zu diesem Thema finden Sie auf deren Website oder in den folgenden Dokumenten:

      IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) (Dieses Dokument wird jährlich aktualisiert. Die neueste Version für 2025 ist die 66. Ausgabe.)

      IATA Guidance Document for Passengers Travelling with Lithium Batteries – 2025 („Leitfaden für Passagiere mit Lithiumbatterien“)

      IATA Guidance Document for Lithium Batteries and Sodium-ion Batteries – 2025 („Leitfaden für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien“)

      Viele internationale Fluggesellschaften folgen gemeinsamen Richtlinien bezüglich Powerbanks:

      Powerbanks bis zu 100 Wh dürfen an Bord gebracht werden. Powerbanks zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen die Zustimmung der Airline. Powerbanks über 160 Wh sind nicht erlaubt.

      Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.

      Die erlaubte Anzahl an Powerbanks pro Passagier ist möglicherweise beschränkt.

      Dies sind jedoch nur Richtlinien, und verschiedene Fluggesellschaften und Regulierungsbehörden haben eigene, spezifischere und detailliertere Regeln, die befolgt werden müssen. Für die vollständigsten, genauesten und aktuellsten Informationen prüfen Sie die Websites der genannten Fluggesellschaften oder Behörden oder wenden Sie sich direkt an diese.

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